
Google Fonts Abmahnungen
Aktuell gibt es eine Abmahnwelle bzgl der Verwendung von Google Fonts auf Webseiten.
Kunden deren WebSite wir erstellt haben wurden von uns seit Inkrafttreten der DSGVO, 05.05.2018 und des TTDSG, 01.12.2021, kontinuierlich auf neue Anforderungen hingewiesen, so auch die Verwendung von Google-Fonts.
Dennoch möchten wir diese Abmahnwelle nochmal zum Anlass machen und die Thematik kurz beschreiben.
Was sind Google Fonts und warum sind diese abmahngefährdet ?
Google Fonts ist ein Verzeichnis frei verwendbarer Schriftarten für Webseiten, die online eingebunden werden können. Es besteht aber auch die Möglichkeit, verwendete Fonts herunter zu laden und lokal auf dem eigenen Server einzubinden.
Während letzteres keinerlei Probleme in Bezug auf den Datenschutz darstellt, ist die Einbindung online über Google-Server problematisch und Gegenstand der Abmahnungen.
Was ist zu tun ?
Google Fonts können rechtssicher nur noch lokal, auf dem eigenen Server geladen, weiter verwendet werden. Alles andere ist abmahngefährdet! Zunächst sollte aber festgestellt werden ob Sie Google Fonts überhaupt verwenden. Als erster Schnelltest eignet sich dafür z.B. die Seite von e-recht24.de.
Sollten hier Google Fonts gefunden werden, wäre die Web-Seite betroffen und könnte abgemahnt werden.
Auslöser diese aktuellen Abmahnwelle dürfte ein Urteil des LG München (vom 20.01.2022,Az. 3 O 17493/20) sein. Wir können und dürfen keine Rechtsberatung leisten, deshalb verweisen wir hier, wenn Sie noch nichts von den derzeitigen Abmahnungen gehört haben, auf die Seite der IHK Hochrhein Bodensee, wo die Problematik beschrieben wird und auch Infos zum Verhalten bei einer Abmahnung gegeben werden. Es gibt weitere Seiten auf denen die Meinung vertreten wird, die Abmahnung zurück zu weisen.
WebSite – Betreibern die bisher noch nicht abgemahnt wurden empfehlen wir, Google-Fonts lokal zu installieren und so die Gefahr erst gar nicht aufkommen zu lassen oder ganz darauf zu verzichten, was leider oft nicht sinnvoll ist.
Ergänzend: Sind es derzeit speziell Seiten mit Google Fonts die ins Rampenlicht von Abmahnungen geraten sind, so können durchaus noch andere Anbieter wie z.B. die beliebten „fontawesome“ Symbole folgen. Aber auch hier gilt: Eine lokale Einbindung ist in der Regel möglich und dann ist deren Verwendung unproblematisch.
Aktuelle CMS Systeme oder Online-Shops bieten dafür meist Möglichkeiten an. Bei seit längerer Zeit nicht mehr upgedateten WebSites, kann der Aufwand aber durchaus höher sein.
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